Häufige Fragen
Wir haben Ihnen auf dieser Übersichtsseite alle Fragen, die unsere Patienten uns gestellt haben, zusammengefast. So können Sie sich bereits im Vorfeld optimal informieren und einem angenehmen Besuch steht nichts mehr im Wege.
vor dem Besuch
Was muss ich zur Behandlung mitbrigen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit. Falls vorhanden, nehmen Sie auch Ihr Bonusheft mit – darin bestätigt der Zahnarzt, dass Sie die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben. Gut zu wissen: Seit 2025 wird das Bonusheft schrittweise auch digital über die elektronische Patientenakte (ePA) geführt. Ihre Zahnarztbesuche werden dann automatisch dokumentiert.
Muss ich vorab einen Termin vereinbaren?
Ja, sofern keine akuten Schmerzen vorliegen, bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren – telefonisch unter 089 391992, per E-Mail an info@zahnarzt-celestino.de oder bequem über unsere Online-Terminbuchung auf der Website.
Kann ich bei akuten Zahnschmerzen ohne Termin vorbeikommen?
Bei akuten Zahnschmerzen wird Ihnen auch ohne vorheriger Terminvereinbarung Hilfe geboten. Am besten rufen Sie kurz in der Praxis an oder kommen gleich persönlich in die Zahnarztpraxis, dies kann jedoch mit einer längeren Wartezeit verbunden sein.
Wie erreiche ich die Praxis am einfachsten?
Unsere Praxis in der Belgradstraße 66, 80804 München ist hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden:
- Tram: Haltestelle Karl-Theodor-Straße – direkt vor der Praxis
- U-Bahn: U3 Scheidplatz – ca. 5 Minuten Fußweg
Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr (mit einem Mindestabstand von vier Monaten). Diese regelmäßigen Besuche sind nicht nur wichtig für Ihre Zahngesundheit, sondern sichern Ihnen auch höhere Zuschüsse beim Zahnersatz über das Bonusheft.
Zusätzlich übernimmt die Kasse einmal pro Jahr die Entfernung von Zahnstein. Dabei werden ausschließlich harte Zahnbeläge entfernt – dies ist nicht mit einer professionellen Zahnreinigung (PZR) gleichzusetzen.
Wo kann ich parken?
Öffentliche Parkplätze finden Sie in den umliegenden Straßen rund um die Belgradstraße.
Bitte beachten Sie, dass in Schwabing überwiegend Parkraumbewirtschaftung gilt – halten Sie daher passend Kleingeld oder eine Karten-App für den Parkscheinautomaten bereit.
Die maximale Parkdauer und Gebühren variieren je nach Straßenabschnitt. Achten Sie auf die jeweilige Beschilderung vor Ort.
Zur Behandlung
Wie lange dauert eine professionelle Zahnreinigung? Was bekomme ich dafür?
Je nach Härtegrad der Zahnbeläge bzw. Zahnstein variiert die Dauer der professionellen Zahnreinigung. Wir planen zwischen 45 und 60 Minuten ein. Eine Sitzung zur professionellen Zahnreinigung umfasst in unserer Praxis nicht nur die gründliche Reinigung der Zähne (Beläge, Verfärbungen, Zahnstein, Konkremente etc.) sondern auch eine individuelle Empfehlung zur Verbesserung der Mundhygiene. Die professionelle Zahnreinigung wird nach der Gebührenverordnung GOZ abgerechnet.
Wie oft muss ich zur “Prophylaxe” (Professionelle Zahnreinigung, PZR)?
Wir empfehlen zwei Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Jedoch kommt es auf die individuelle Mundhygiene eines jeden Patienten an. Sprechen Sie uns einfach bei Ihrem nächsten Termin darauf an.
Welche Füllungen werden in der Praxis gemacht?
Kleinere kariöse Stellen versorgen wir standardmäßig mit hochwertigen, keramikverstärkten, zahnfarbenen Kunststofffüllungen im Mehrschichtverfahren. Diese werden fest im Zahn verklebt und bieten eine ästhetisch ansprechende Lösung. Der Mehraufwand gegenüber einer Amalgam-Füllung ist von gesetzlich Versicherten als Eigenanteil zu tragen.
Amalgam verwenden wir in unserer Praxis nicht. Seit Januar 2025 gilt ein EU-weites Amalgamverbot für alle Patienten – zuvor war es bereits seit 2018 bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren untersagt.
Bei größeren Defekten bieten wir Ihnen die Versorgung mit Inlays oder Teilkronen aus Vollkeramik an.
Gibt es das Bonusheft noch? Was bringt es mir?
Ja, das Bonusheft gibt es weiterhin – und es ist bares Geld wert. Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch darauf.
Wenn einmal Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese) nötig wird, richtet sich der Zuschuss Ihrer Krankenkasse nach Ihrem Bonusheft:
- Ohne Bonusheft: 60 % Festzuschuss auf die Regelversorgung
- 5 Jahre lückenlos geführt: 70 % Festzuschuss
- 10 Jahre lückenlos geführt: 75 % Festzuschuss
Seit 2025 wird das Bonusheft schrittweise in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert. Ihre Zahnarztbesuche werden dann automatisch digital dokumentiert. Bis dahin gilt: Bringen Sie Ihr Bonusheft zu jedem Termin mit.
Wichtig: Erwachsene benötigen einen Stempel pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche (6–18 Jahre) zwei Stempel pro Jahr. Ein einmaliges Versäumnis innerhalb von zehn Jahren kann bei triftigem Grund folgenlos bleiben – sprechen Sie dazu Ihre Krankenkasse an. Das Jahr 2020 wird aufgrund der Corona-Pandemie generell nicht als Lücke gewertet.
weitere Praxisleistungen
unsere Leistungen für Ihre Zähne, das Ziel ist immer der Erhalt gesunder Zahnsubstanz. Sprechen Sie uns gerne für eine Beratung persönlich an.